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Neues Flugregime am Weissenstein

Nachdem der Flugbetrieb am Weissenstein in Solothurn während Jahren stetig zugenommen hat, kam es im Mai 2019 nach einer Häufung von Beschwerden des Startplatzverpächters zum Eklat: Dem Startplatz Weissenstein drohte die Schliessung. Der Delta- und Gleitschirmclub Weissenstein DCW hat die Situation in der Zwischenzeit analysiert und mit den Verpächtern gesprochen. Dabei konnte eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden werden.

Am Startplatz Weissenstein gelten ab sofort folgende Regeln:

    1. Der Zugang zum Startplatz Weissenstein hat ausschliesslich über den ausgeschilderten Weg zu erfolgen.
    2. Startvorgänge sind ausschliesslich vom eingezeichneten Gelände unterhalb des Zaunes zu-lässig. Ausnahme: Jeweils von November bis Ende Februar sind Startvorgänge oberhalb des Zaunes erlaubt.
    3. Toplandings sind auf dem gesamten Weissenstein verboten.
    4. Landungen in Oberdorf sind ausschliesslich im eingezeichneten Feld zulässig.
    5. Beim Anflug des Landeplatzes Oberdorf ist eine der Windsituation angepasste Volte zu fliegen. Die Landevolten werden auf der Webseite beschrieben und sind strikte einzuhalten.

 

Das Landefeld in Oberdorf wurde in der Zwischenzeit mit einem gut sichtbaren Smiley-Landepunkt gekennzeichnet. Neu wird der Flugbetrieb am Weissenstein kostenpflichtig: Auf jede Bergfahrt wird künftig eine Start- und Landegebühr von Fr. 2.- erhoben (ab Montag, 2. September 2019). Clubmitglieder müssen keine Gebühren bezahlen. Der grösste Teil der zu erwartenden Mehreinnahmen geht an die Verpächter des Start- und des Landeplatzes.

Alle Informationen sowie Übersichtskarten zum Start- und Landeplatz Weissenstein sind auf der Webseite des DCW verfügbar. Der DCW heisst alle Piloten und Pilotinnen am Weissenstein herzlich willkommen und bittet sie, die Regeln zu beachten.