26. Juli 2019
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Mitteilungen
Sonderregelung Flugplatz Courtelary
Diesen Frühling ist die geplante Vereinbarung mit dem Flugplatz Courtelary aufgrund eines Konfliktes zwischen einzelnen Gleitschirmpiloten und Vertretern des Flugplatzes leider nicht zustande gekommen.
Nun hat der Flugplatz einseitig eine Regelung zur Nutzung des Luftraumes veröffentlicht: https://lszj.ch/index.php/fr/aerodrome/zone-5km (siehe auch im Anhang).
Bitte berücksichtigt das ab sofort auf den Streckenflügen.