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Startplatz Weissenstein vor dem Aus

Die Flugbewegungen am Weissenstein sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, was auch eine Zunahme an unerwünschten Nebenerscheinungen mit sich gebracht hat: Piloten und Pilotinnen laufen durch das hohe Gras zum Startplatz, starten vom falschen Feld und zeigen sich im Falle des Hinweisens von korrekt agierenden Piloten und Pilotinnen uneinsichtig oder gar feindselig.

Beim Landeplatz Oberdorf gestaltet sich die Lage noch prekärer: Das korrekte Landefeld wird grosszügig missachtet. Selbst namhafte Flugschulen (die lokale Flugschule ausgenommen) halten sich nicht an die Clubabmachungen. Trotz Verfügbarkeit aller Informationen auf unserer Webseite, mehren Aufrufen in der Verbandszeitschrift Glider und unzähligen Hinweisen vor Ort hat sich bis heute kein einigermassen geordneter Flugbetrieb eingestellt.

Am Wochenende des 25. Mai 2019 ist die Situation nun eskaliert: Der Verpächter des Startplatzes Weissenstein hat uns mitgeteilt, dass er das Startplatzgelände nicht mehr dem Hängegleitersport zugänglich machen werde, sollte sich an der Situation nicht grundlegend etwas ändern.

Der Vorstand des DCW konnte die Wogen etwas glätten und die sofortige Schliessung des Startplatzes vorerst abwenden. Gespräche finden in den nächsten Wochen statt. Der Vorstand unternimmt alles Mögliche, um den Weissenstein als Startplatz für alle Hängegleiterpiloten und -pilotinnen erhalten zu können. Der SHV ist informiert und steht dem DCW unterstützend zur Seite.

Die Regeln für den geordneten Flugbetrieb am Weissenstein und beim Landefeld in Oberdorf stehen in den Grundsätzen seit Jahren auf unserer Webseite. Wir haben sie nun weiter verdeutlicht und halten sie an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich fest:

  1. Der Zugang zum Startplatz hat ausschliesslich über den eingezeichneten Weg zu erfolgen.
  2. Die Wiese oberhalb des Startplatzes darf das ganze Jahr hindurch nicht betreten werden.
  3. Startvorgänge sind ausschliesslich vom eingezeichneten Gelände unterhalb des Zaunes zulässig.
  4. Toplandings sind auf dem gesamten Weissenstein verboten.
  5. Landungen in Oberdorf sind ausschliesslich im eingezeichneten Feld mittels korrekt geflogener Volte zulässig.

 
Die nachfolgenden Karten zeigen den korrekten Start- und Landeplatz:
Übersicht Startplatz
Übersicht Landeplatz
 
Wir bitten alle Piloten und Pilotinnen, diese einfachen Grundregeln einzuhalten. Verstösse gegen diese Regeln werden künftig mit einer Verwarnung geahndet. Im Wiederholungsfalle kann der DCW ein Fluggebietsverbot aussprechen. Der SHV kann zudem Verbandsausschlüsse beschliessen.

Der Weissenstein steht jedem verantwortungsvollen Piloten, jeder verantwortungsvollen Pilotin weiterhin offen. Wir bitten alle, beim Erhalt des Startplatzes Weissenstein mitzuhelfen und säumige Piloten und Pilotinnen auf diese Regeln hinzuweisen.

Der Vorstand DCW